Landwirtschaftliche Interessentschaften
In Wedtlenstedt gibt es drei landwirtschaftlich geprägte Vereinigungen:
Forstgenossenschaft, Feldmarkinteressenschaft und Jagdgenossenschaft.
Alle drei sind Interessentschaften im Sinne des niedersächsischen Realverbandgesetzes mit entsprechenden Satzungen. Ihnen obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens.
Organe sind die Vorstände (führen die Geschäfte) und die Mitgliederversammlungen (entscheiden in wichtigen Angelegenheiten).
Die Forstgenossenschaft Wedtlenstedt ist Eigentümerin von ca. 20 ha Forstflächen (dazu zählen auch ehemalige Forstflächen) im 'Bauernbusch' und im 'Eulenwinkel'. Die Flächen werden größtenteils von den Mitgliedern bewirtschaftet.
Die Feldmarkinteressenschaft Wedtlenstedt ist als Realverband Eigentümerin der in der Gemarkung gelegenen Gräben und Feldwege. Sie regelt die Benutzung des gemeinschaftlichen Vermögens. Mitgliedern, Fußgängern und Radfahrern ist die unentgeltliche Nutzung gestattet.
Die Verbandsanteile (Mitgliedschaften) sind an die in der Gemarkung gelegenen landwirtschaftlich genutzten
Grundstücke gebunden.
Die Jagdgenossenschaft ist von den Mitgliedern her deckungsgleich mit der Feldmarkinteressenschaft. Sie verpachtet das Jagdrecht. Der Besatz an Niederwild wie Hasen, Kaninchen, Fasane usw. ist wegen der vorhandenen günstigen
Biotope relativ hoch.
Die Jagdpächter haften für einen eventuellen Wildschaden. Sie sind auch für die Waidgerechtigkeit der Jagd sowie für die Hege und Pflege verantwortlich.